ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Für den Aufenthalt in den Freizeiteinrichtungen des Eigenbetriebes "Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises"

1. Teilnahmeberechtigung

Die Jugend- und Freizeiteinrichtungen richten sich vorrangig an Familien, Kinder, Jugendliche, Paare, Singles und Senioren, sowie an Schulklassen, Vereine und andere Gruppen aus dem Schwalm-Eder-Kreis. Auch kreisfremde interessierte Personen und Gruppen können berücksichtigt werden.

2. Anmeldung und Vergabe der Plätze

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen.

Bei den Familienfreizeiten gelten innerhalb der hessischen Schulferien zusätzlich folgende Regelungen: Vorrangig werden Familien und Alleinerziehende aus dem Schwalm-Eder-Kreis berücksichtigt, die mindestens ein schulpflichtiges Kind in die Einrichtung mitnehmen.

In belegungsstarken Zeiten kann dem Personenkreis Vorzug eingeräumt werden, der bisher noch nicht an einer Freizeit in einer Einrichtung des Kreises teilgenommen hat.

3. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Abgabe der schriftlichen Anmeldung und der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Eigenbetrieb werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Die schriftliche Anmeldung gilt als Angebot des Vertragsabschlusses. Mit Eingang der Buchungsbestätigung bei dem Reisenden ist ein die Parteien bindender Vertrag zustande gekommen.

Bei Gruppen kommt der Belegungsvertrag durch beiderseitige Unterzeichnung der Belegungsvereinbarung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden können nicht getroffen werden. Absagen werden ebenfalls schriftlich erteilt.

Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist diese Buchungsbestätigung verbindlich, wenn ihr nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt widersprochen wird.

4. Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung werden 30 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf das angegebene Konto des Eigenbetriebes zu überweisen. Bei Anmeldung innerhalb dieser 4-Wochen-Frist wird der gesamte Reisepreis sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. Eine besondere Eingangsbestätigung der Zahlung(en) erfolgt nicht.

Wird der Reisepreis nicht fristgerecht gezahlt, kann der Eigenbetrieb ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Eigenbetriebes bleiben vorbehalten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen rechtfertigen nicht eine Reduzierung des Reisepreises.

Schullandheimaufenthalte/Klassenfahrten werden nach Beendigung der Freizeit abgerechnet.

5. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Preisliste des Eigenbetriebes sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Eigenbetriebes.

6. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom angebotenen Inhalt, die nach der Buchungsbestätigung (Vertragsabschluss) eintreten und nicht vom Eigenbetrieb wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind.

7. Preissänderungen

1. Der Eigenbetrieb ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, soweit die Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a)   Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b)   einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt.

2. Der Eigenbetrieb hat den Reisenden schriftlich, klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Absatz 1 genannten Preise und Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Eigenbetrieb führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Eigenbetrieb zu erstatten. Der Eigenbetrieb darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4. Eine Preiserhöhung nach Absatz 1 ist bis zu einer Höhe von 8 % des Reisepreises einseitig wirksam. Übersteigt die Preiserhöhung nach Absatz 1 8 % des Reisepreises, kann der Eigenbetrieb den Reisenden auffordern, innerhalb angemessener Frist, die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen der Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Reisende stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück.

8. An- und Abreise

Buchenhaus in Schönau am Königssee

Wird die An- und Abreise von dem Reisenden eigenständig organisiert, so sind folgende Zeiten einzuhalten:

a)      Anreise: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
b)      Abreise: bis spätestens 9.30 Uhr

Der Reisende meldet sich am Anreisetag an der Rezeption. Die Aushändigung des Zimmerschlüssels kann erst ab 15.00 Uhr erfolgen.

Erfolgt die Anreise aus nicht vorhersehbaren Gründen später als 18.00 Uhr, so ist die Hausleitung davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt diese Mitteilung, so verliert der Reisende den Anspruch auf das Abendessen. Eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistung ist ausgeschlossen.

Haus „Schwalm-Eder“ in Westerland/Sylt

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich mit einem vom Eigenbetrieb beauftragten und organisierten Verkehrsmittel. Die Abfahrt-/Ankunfts­orte werden jeweils vom Eigenbetrieb festgelegt.

Dahme/Ostsee

Die Abfahrtszeiten und Abfahrtsorte für die einzelnen Freizeiten werden dem Reisenden ca. drei Wochen vor Reisebeginn mitgeteilt.

9. Rücktritt des Reisenden

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende muss den Rücktritt schriftlich erklären.

Erfolgt jedoch der Rücktritt des Reisenden später als 3 Werktage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, werden folgende Entschädigungspauschalen (Rücktrittskosten) fällig:

·       Ab 90 Tage vor Reiseantritt          30 % des Reisepreises.

·       Ab 30 Tage vor Reiseantritt          50 % des Reisepreises.

Tritt der Reisende ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so hat der Eigenbetrieb Anspruch auf den vollen Reisepreis.

Bei Gruppen fallen Rücktrittskosten nach den vorgenannten Entschädigungspauschalen an, wenn die in der Belegungsvereinbarung genannte Teilnehmerzahl sich um mehr als 10% verringert.

10. Reiseversicherung

Der Eigenbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Reiserücktritt und Reiseabbruch. Ein Link zum Online-Buchungs­assistenten unseres Partners ERGO Reiseversicherung finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebs: www.freizeit-schwalm-eder.de

11. Mindestteilnehmerzahl

Die Festlegung einer Mindestteilnehmerzahl für einen Aufenthalt in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen liegt im Ermessen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Kann wegen mangelnder Teilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Teilnehmerpreis wird in vollem Umfang erstattet.

12. Rücktritt und Kündigung durch den Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb kann außerordentlich und fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, insbesondere

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Eigenbetrieb deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Eigenbetriebs möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch bis 21 Tage vor Reisebeginn.

In jedem Fall ist der Eigenbetrieb verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Reisende unverzüglich zurück. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Eigenbetrieb herbeigeführt worden sind.

13. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

Wird eine Reiseleistung nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Eigenbetrieb kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

Soweit der Eigenbetrieb infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Reisenden nach § 651 i ff. BGB.

14. Haftungsausschluss

Der Eigenbetrieb haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflugsfahrten, Besichtigungen, etc.). Da der Eigenbetrieb auf etwaige Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt er auch nicht die Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen.

Ebenso erfolgen Aktivitäten, wie z.B. Baden, Klettern, Skifahren, Segeln auf eigene Gefahr.

15. Haftung für Schäden und Verunreinigungen

Für einen, in der Freizeiteinrichtung durch den Reisenden entstandenen Schaden haftet in vollem Umfang der Verursacher. Bei minderjährigen Reisenden haftet der gesetzliche Vertreter. Das Gleiche gilt für über die übliche Benutzung hinausgehende Verunreinigungen. In diesen Fällen können den Verursachern die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

16. Ausschluss

Der Reisende ist verpflichtet, die Hausordnung der jeweiligen Freizeiteinrichtung zu beachten. Sollte der Reisende grob gegen sie verstoßen, gibt er dem Eigenbetrieb die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Das Gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Freizeiteinrichtung unzumutbar beeinträchtigt.

Die Hausordnung hängt in der jeweiligen Freizeiteinrichtung aus.

17. Haustiere

Haustiere sind in den Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises nicht gestattet.

18. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung.

19. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt dem Eigenbetrieb vorbehalten. Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz des Eigenbetriebes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.



Eigenbetrieb „Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises"
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)


Tel.: 05681/775-4602
Tel.: 05681/775-4603
Fax: 05681/775-4606
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